Kirchenvorstandswahl 2024

Stimm für - Musterwebsite Header

Stimm für Kirche
 Am 20. Oktober
sind Kirchenvorstandswahlen.
„Stimm für Kirche“.

So lautet der bayernweite Slogan für die Kirchenvorstandswahl 2024.
Glaube und Wahl gehören zusammen.
Im letzten Gemeindebrief haben wir über den Kirchenvorstand und dessen
Aufgaben informiert.Noch einmal das Wichtigste:
Es ist eine der wichtigsten Überzeugungen des Protestantismus, dass Glaube
keine autoritäre Veranstaltung ist.Nicht der Pfarrer sagt, wo es lang geht.
Und auch nicht der Landesbischof...Nach evangelischer Überzeugung ist
jeder Christ berufen, den Glauben,wie er sich in der Welt zeigt,
mitzugestalten.Und deshalb liegt die Leitung einer Kirchengemeinde nicht in der Hand des
Pfarrers, der nach Gutdünken entscheidet.
Nein.
Die Leitung der Gemeinde liegtin den Händen der Gemeinde in, mit und unter den gewählten Repräsentanten
des Kirchenvorstandes.

Deshalb: Stimm für Kirche!


Dabei ist Transparenzein ganz wichtiges Kriterium. Die monatlichen Sitzungen des
Kirchenvorstandes sind deshalb öffentlich. Und: Die Stimme des Pfarrers ist eine Stimme.
Glaube demokratisiert. Es gibt keine alleinige Deutungshoheit der Pfarrerinnen und Pfarrer
in Sachen Glauben und Gemeindeleitung.

Deshalb: Stimm für Kirche!


Wer kann wählen? Und wie kann man wählen? Wenn alles glatt gelaufen ist in der
Organisation und der Administration, dann müssten Sie bereits
Ihren Wahlausweis (auf ihm steht, wann und wo Sie wählen können)
und sämtliche Briefwahlunterlagen bereits per Post erhalten haben.
Der zentrale Versand der Wahlunterlagen
erfolgt vom
16.09. bis zum 29.09.2024.

Die Landeskirche hat die allgemeine Briefwahl angeordnet!
Natürlich sind Sie nicht an die Briefwahl gebunden und können, so Sie wollen,
ganz normal am 20. Oktober in den jeweiligen Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Bringen Sie, so Sie von der Briefwahl nicht Gebrauch machen wollen,
den Wahlausweis und zur Sicherheit auch Ihren Personalausweis am
20. Oktober 2024 in das Wahllokal mit.
Laufen: 20.10.2024 von 10:00 Uhr bis
12:00 Uhr in der Jesuskirche
Tittmoning: 20.10.2024 von 10:30 Uhr
bis 12:30 Uhr in der Gnadenkirche


Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindemitglieder, die am 20. Oktober mindestens 16 Jahre alt sind
und mindestens seit dem 21.7.2024 in der Kirchengemeinde wohnen.
Außerdem ist wahlberechtigt, wer vor dem 20. Oktober 2024 14 Jahre alt wurde und konfirmiert ist.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und dennoch bis Ende September keinen Wahlausweis erhalten haben,
melden Sie sich bitte bei uns im Pfarramt, damit wir Sie ins Wahlberechtigten­verzeichnis nachtragen können.

Trotz größter Sorgfalt der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auch (oder gerade) durch die immer mehr allumfassende
Computerisierung lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Fehler passieren:
Fehlerhafte Adressen werden ausgedruckt. Jemand ist verstorben, aus der Kirche
ausgetreten oder nicht ausgetreten, aber laut Computer doch oder weggezogen...
Nehmen Sie es bitte nicht als böse Absicht und melden Sie bitte die Fehler ans Pfarramt.
Das Wahlberechtigtenverzeichnis selbst
liegt vom 23.09. bis zum 06.10.2024 zu
den üblichen Bürozeiten im Pfarramt aus:
Dienstag 9–14.30 Uhr
Donnerstag 8–11.00 Uhr

Damit Sie sich vorab schon über die
Kandidaten informieren können, stellen
diese sich in diesem Gemeindebrief vor.
lhr
Eberhard Zeh